ST0630: Schönheitsprofis (Kosmetiktherapeut)

Version 1.0

Eine Kosmetikerin führt grundlegende individuelle Schönheitsbehandlungen durch, beispielsweise Wachsbehandlungen, Hand- und Nagelbehandlungen, Gesichtspflegebehandlungen, Schminken und einfache Massagebehandlungen.

Von einer Kosmetikerin wird erwartet, dass sie selbstständig oder im Team arbeitet und bei der Durchführung von Behandlungen von einem Manager unterstützt wird. Ihre Arbeitsumgebung kann in Größe, Stil und Ambiente variieren und reicht von einem Hotel oder Kreuzfahrtschiff über kleine, individuell gestaltete Salons bis hin zu luxuriösen High-End-Schönheitssalons und Spas.

Von Kosmetikerinnen wird Lernbereitschaft, Neugier und Begeisterung für den beruflichen Aufstieg erwartet. Darüber hinaus sollten Kosmetikerinnen eine ausgeprägte Arbeitsmoral an den Tag legen und sich während ihrer gesamten Karriere kontinuierlich weiterbilden. Von ihnen wird erwartet, dass sie alle Aufgaben und Behandlungen im Rahmen ihrer beruflichen Rolle gemäß den gesetzlichen, branchenspezifischen und organisatorischen Anforderungen durchführen. Kosmetikerinnen müssen professionell und eigenständig arbeiten und sichere Arbeitspraktiken einhalten, um ein hohes Maß an Präzision zu gewährleisten.   

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Gateway-Anforderungen

Um für die Gateway-Phase der Abschlussprüfung in Frage zu kommen, muss der Auszubildende die folgenden Gateway-Anforderungen erfüllen. Ein Vollzeit-Auszubildender absolviert in der Regel 15 Monate im Programm.

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Absolvieren Sie die programmbezogene Stufe des Level 2-Diploms für Schönheitsprofis (Schönheitstherapeut)

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Erreichen Sie Mathematik- und Englisch-Qualifikationen der Stufe 1 (oder ein entsprechendes Äquivalent)

Kriterien für die Endpunktbewertung (EPA)

EPA besteht aus zwei Bewertungsmethoden: einem Wissenstest und einer praktischen Beobachtung.

Bewertungsmethode
Dauer
Infos
Wissenstest
60 Мinuten
Nicht bestanden/Bestanden/Auszeichnung
Praktische Beobachtung
Max. 5 Stunden
Nicht bestanden/Bestanden/Auszeichnung